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Behördliches |
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Tares - Zolltarif |
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Sämtliche Handelswaren müssen bei der Ein- und Ausfuhr nach dem Zolltarif angemeldet werden. Das ganze ist nicht immer einfach und kann zu einer äusserst komplexen Angelegenheit werden. Vor allem für Importeure ist es zentral, über die anfallenden Zollabgaben gut Bescheid zu wissen. Dies um allfälligen bösen Überraschungen, bei der Preiskalkulation der importierten Waren, aus dem Weg zu gehen.
Mit Tares bietet die Eidgenössische Zollverwaltung kostenlosen Zugang zum Zolltarif im Internet. Nach dem Auswählen des Datums, des Herkunfts- oder Bestimmungslandes, der Verkehrsrichtung (Einfuhr/Ausfuhr), der 8-stelligen Tarifnummer und eines eventuell vorhandenen statistischen Schlüssels werden durch Anklicken des Lupensymbols die möglichen Zollansätze, Zusatzabgaben, Bewilligungspflichten und andere Hinweise angezeigt.
Selbstverständlich steht Ihnen auch unser zollfachlich kompetentes Import Team unter der Leitung von Renato Gollmann zur Verfügung. Rufen Sie einfach an: 044-838 44 88
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sanktionnierte Länder |
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Der Bund kann Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die zum Beispiel von der Organisation der Vereinten Nationen, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern beschlossen worden sind.
Um hier einen Überblick über die bestehenden Sanktionen und ihre Inhalte zu erlangen, empfehlen wir einen Blick in das entsprechende Kapitel auf der Website des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.
KWE wickelt Ihre Sendungen auch in die von Sanktionen belegte Länder ab, sofern Sie als Versender über alle erforderlichen Bewilligungen verfügen und dies mit Ihrer Unterschrift auf einen von uns zur Verfügung gestellten "letter of indemnity", kurz LoI, bestätigen.
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