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Behördliches |
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Umstellung auf eVV - elektronische Veranlagungsverfügung im Import |
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Ab dem 1. März 2018 gilt das Obligatorium für die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) im Verzollungssystem e-dec.
Unser Branchenverband, der Spedlogswiss, hat zu diesem Thema eine umfassende Information publiziert, welche wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Hierbei handelt es sich um ein Info-Zirkular vom Verband an seine Mitglieder, hauptsächlich Speditionsfirmen oder in diesem Sinn, die sogenannten Zolldienstleister. Das Schreiben enthält zudem nützliche Links zur EZV (eidg. Zollverwaltung). Sollten Sie zu diesem Thema zusätzliche Fragen haben, steht Ihnen unser Import Team unter der Leitung von Renato Gollmann gerne mit Rat und Tat zur Seite. |
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Einführung von Gebühren bei Verstoss gegen den ISPM15 Standard |
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Der Bundesrat hat die Gebührenverordnung des BAFU angepasst. Das bedeutet unter anderem, dass das BAFU bei Verstoss gegen den ISPM15-Standard neu Gebühren erheben wird. Holzverpackungen oder Ladungsträger aus Drittländer und Portugal, welche ganz oder teilweise aus Vollholz bestehen, müssen eine lesbare, gültige ISPM15-Markierung aufweisen. Ein Verstoss zieht eine Gebühr von mindestens 200 Franken nach sich.
Ebenfalls mit einer Gebühr von mindestens 200 Franken belastet wird neu, wer anmeldepflichtige Sendungen (Waren bestimmter Tarifnummern mit Vollholz-Verpackung/Ladungsträgern) nicht voranmeldet. Siehe BAFU-ISPM15-Import
Die Gebühren werden ab 1.1.2018 erhoben. Der unten stehende Link führt Sie zum Infoschreiben des BAFU vom 06.10.17 |
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